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   VG Bremen, 03.06.2010 - 5 K 3746/07   

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VG Bremen, 03.06.2010 - 5 K 3746/07 (https://dejure.org/2010,57836)
VG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2010 - 5 K 3746/07 (https://dejure.org/2010,57836)
VG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 5 K 3746/07 (https://dejure.org/2010,57836)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 1292/09

    Elternteile sind für eine vollstationäre Leistung der Eingliederungshilfe für

    vgl. dazu etwa VG Münster, Urteil vom 12. Januar 2010 - 6 K 1854/08 -, juris, m.w.N.; VG Bremen, Urteil vom 3. Juni 2010 - 5 K 3746/07 -, juris, Die Bildung eines Durchschnittseinkommens ist nämlich jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - allein Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt und angerechnet werden, nicht mit einem geringerem Verwaltungsaufwand verbunden als die auf die einzelnen Monate des Leistungszeitraums bezogene Einkommensermittlung.
  • VG Düsseldorf, 14.02.2012 - 19 K 3225/09

    Zulässigkeit der Erhebung eines Kostenbeitrages bei Eltern gemäß §§ 91 ff. SGB

    vgl. dazu etwa VG Münster, Urteil vom 12. Januar 2010 - 6 K 1854/08 -, juris, m.w.N.; VG Bremen, Urteil vom 3. Juni 2010 - 5 K 3746/07 -, juris, Die Bildung eines Durchschnittseinkommens ist nämlich jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - allein Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt und angerechnet werden, nicht mit einem geringerem Verwaltungsaufwand verbunden als die auf die einzelnen Monate des Leistungszeitraums bezogene Einkommensermittlung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung der Hilfeleistung für einen jungen Volljährigen in Form der

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat für einen Ansatz, dass sich die Frage der vollstationären Leistung danach beantwortet, ob die Unterbringung außerhalb des Elternhauses über Tag und Nacht erfolgt und daher die Gewährung von Unterkunft von der Leistung umfasst ist, vgl. Schindler, in: FK-SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 91 Rn. 4 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 48.01 -, BVerwGE 117, 261, juris; siehe auch Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 91 Rn. 6; zweifelnd bereits: OVG NRW,Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 12 A 1634/10 - , juris, so dass auch die hier nach den klarstellenden Ausführungen der Beklagten erfolgte Leistung der Unterkunftskosten als eines Teils des notwendigen Lebensunterhalts nach § 39 SGB VIII zu einer Kostenbeitragspflicht führt, so: VG Bremen, Urteil vom 3. Juni 2010 - 5 K 3746/07 -, juris, als abschließende Definition keine ausreichende Basis zu erkennen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung von betreutem Wohnen als vollstationäre sonstige betreute Wohnform

    Siehe dazu, dass die Kosten i.S.v. § 91 Abs. 3 SGB VIII auch die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt einschließlich Wohnkosten und Kosten für die pädagogischen Leistungen umfassen: VG Bremen, Urteil vom 3. Juni 2010 - 5 K 3746/07 -, juris.
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